3. Piste Flughafen Wien/Schwechat
Die Bewilligung entspricht nicht dem Wissensstand!
Im UVP-Verfahren hat die Abwägung des Nutzen/Schaden-Verhältnisses mit dem CO2 als behaupteter Schädling in Richtung Bewilligung ausgeschlagen. Zwischenzeitlich wurde aber erkannt, dass die Flugverkehrs-Wolken inklusive Kondensstreifen eine schädigendere Wirkung als das Flugverkehrs-CO2 haben. Wenn man weiß, dass sie nicht nur die am besten beweisbare Treibhauswirkung erzeugen, sondern zu dem durch Reflexion immer wieder die volle direkte Sonneneinstrahlung verstärken, ist dieses Verhältnis...