3. Piste Flughafen Wien/Schwechat
Die Bewilligung entspricht nicht dem Wissensstand!
Im UVP-Verfahren hat die Abwägung des Nutzen/Schaden-Verhältnisses mit dem CO2 als behaupteter Schädling in Richtung Bewilligung ausgeschlagen. Zwischenzeitlich wurde aber erkannt, dass die Flugverkehrs-Wolken inklusive Kondensstreifen eine schädigendere Wirkung als das Flugverkehrs-CO2 haben. Wenn man weiß, dass sie nicht nur die am besten beweisbare Treibhauswirkung erzeugen, sondern zu dem durch Reflexion immer wieder die volle direkte Sonneneinstrahlung verstärken, ist dieses Verhältnis auch plausibel. Daraus ergibt sich ein viel größerer Schadensumfang mit deutlich schwereren Schäden, deren Kausalzusammenhang mit dieser Emission in jedem Einzelfall noch dazu viel leichter beweisbar ist.
Somit liegt eine wesentliche Änderung einer wichtigen oder der wichtigstenRahmenbedingung vor, die zur Wahrung der Staatsinteressen eine Neuprüfung auf Grundlage dieses gesicherten Wissensstandes erfordert.
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