Klage des VKI
AGB des E-Scooter-Verleihers Bird waren unzulässig
Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) muss der E-Scooter-Verleiher Bird Rides Austria GmbH seine AGB ändern. WIEN. Einer der vielen E-Scooter-Anbieter in Wien, Bird, muss nun seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeiten – ganze 45 Klauseln wurden vom VKI kritisiert, denn diese verringerten die Haftung des Verleihers, während sie die Verantwortung für die Kundschaft deutlich ausdehnte. Unzulässige Klauseln in AGBNach einem Vergleich vor Gericht lenkte Bird...