Klage des VKI
AGB des E-Scooter-Verleihers Bird waren unzulässig
Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) muss der E-Scooter-Verleiher Bird Rides Austria GmbH seine AGB ändern.
WIEN. Einer der vielen E-Scooter-Anbieter in Wien, Bird, muss nun seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) überarbeiten – ganze 45 Klauseln wurden vom VKI kritisiert, denn diese verringerten die Haftung des Verleihers, während sie die Verantwortung für die Kundschaft deutlich ausdehnte.
Unzulässige Klauseln in AGB
Nach einem Vergleich vor Gericht lenkte Bird ein und wird die beanstandeten Klauseln nicht mehr verwenden und aus den AGB entfernen, hieß es am Dienstag, den 18. Jänner.
Der VKI beanstandete, dass eine Klausel zum Beispiel „die gesamte Verantwortung und alle Risiken für Verletzungen oder Erkrankungen“ auf Scooterfahrende übertragen hätte. Mit dieser Klausel wollte Bird die eigene Haftung auch in Fällen ausschließen, bei denen sie der Verursacher waren. Maximilian Kemetmüller, Jurist im VKI erklärt, dass ein so allgemein gehaltener Haftungsausschluss unzulässig sei.
Auch waren laut alten AGBs lädierte Fahrzeuge unverzüglich an Bird zu melden – also auch dann, wenn man nicht der Mieter war, sondern nur Nutzer der App und beim Vorbeigehen ein beschädigtes Bird-Fahrzeug gesehen hat.
Insgesamt 45 Klauseln wurden beanstandet, der vor dem Wiener Handelsgericht geschlossene Vergleich ist rechtskräftig.
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