anschluss-Verpflichtung

Beiträge zum Thema anschluss-Verpflichtung

Bgm. Günter Schalko: "Jeder Haushalt hat laut Gesetz eine Wasserabnahmeverpflichtung." | Foto: Archiv
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Eisgarn verpflichtet zum Wasserverbrauch

Wer eine Ortswasserleitung hat, muss daraus auch seinen Wasserbedarf decken, sagt ein NÖ-Landesgesetz. EISGARN. "In Eisgarn ist jeder Haushalt verpflichtet, seinen Wasserbedarf ausschließlich aus der Ortwasserleitung zu decken. Das heißt für mich nun, dass Zisternen- und Brunnenwässer als Betriebswässer für Waschmaschinen, Toiletten und Gartenbewässerung nicht erlaubt sind. Trinkwasser fürs WC? Dafür muss nun auch das kostbare Trinkwasser verwendet werden", ärgert sich ein Bezirksblätter-Leser...

  • Gmünd
  • Eva Jungmann

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