Eisgarn verpflichtet zum Wasserverbrauch
Wer eine Ortswasserleitung hat, muss daraus auch seinen Wasserbedarf decken, sagt ein NÖ-Landesgesetz.
EISGARN. "In Eisgarn ist jeder Haushalt verpflichtet, seinen Wasserbedarf ausschließlich aus der Ortwasserleitung zu decken. Das heißt für mich nun, dass Zisternen- und Brunnenwässer als Betriebswässer für Waschmaschinen, Toiletten und Gartenbewässerung nicht erlaubt sind.
Trinkwasser fürs WC?
Dafür muss nun auch das kostbare Trinkwasser verwendet werden", ärgert sich ein Bezirksblätter-Leser über eine Aussendung in den Gemeindenachrichten von Eisgarn, worin die Bürger darauf hingewiesen werden, dass es eine Abnahme-Verpflichtung für Wasser aus der Ortswasserleitung gibt.
Zuerst gab es beim Bau der Ortswasserleitung den Zwang zum Anschluss an selbige, was Bürgermeister Günter Schalko im BB-Gespräch auch bestätigt, und nun werden die Bürger in den Gemeindenachrichten davon in Kenntnis gesetzt, dass sie ihren Wasserbedarf ausschließlich aus dem Ortswassernetz zu decken hätten und dass jene Bürger, die zu wenig oder kein Wasser aus der Ortswasserleitung entnehmen, nun von der Gemeinde "überprüft" würden.
Sparsamer Wasserverbrauch
Dieser Umstand verärgert den Leser und er meint weiter: "Meine Frau und ich versuchen umweltschonend zu leben. Deshalb ist es für uns unverständlich, dass nicht jene Wasserverschwender kontrolliert werden, welche einen überdurchschnittlich hohen Trinkwasserverbrauch haben, sondern jene, die damit sparsam umgegangen sind."
Abnahme-Verpflichtung
Abnahme-Verpflichtung
Bürgermeister Günter Schalko relativiert die Zeilen aus den Gemeindenachrichten im BB-Gespräch allerdings dann doch deutlich: "Laut NÖ-Gemeindewassergesetz hat jeder Haushalt eine Wasserabnahmeverpflichtung. Wir hatten eine Gemeinde-Gebarensprüfung, darin wurde von den Landesprüfern kritisiert, dass scheinbar nicht der gesamte Wasserverbrauch in der Gemeinde aus der Gemeindewasserleitung entnommen wird. Ökologisch finde ich das auch wenig sinnvoll. Ich habe die Prüfer auch darauf angesprochen, aber bei einer Gebarensprüfung ist die Ökologie egal. Hierbei geht es darum, dass wir kostendeckend sein müssen. Wenn zu wenig Wasser entnommen wird, wird das Ortswasser früher oder später teurer werden und das trifft dann besonders jene, die ohnehin das Ortswasser verwenden."
Gefahr der Verkeimung
Wasser aus der Ortswasserleitung bei jedem Anschluss zu entnehmen, mache außerdem deswegen Sinn, weil es beim Wasser, wenn es längere Zeit in der Leitung stehe, zu einer Verkeimung kommen könnte. Das wiederum würde eine teure Aufbereitung nötig machen.
"Ich renne sicherlich niemandem nach, wenn er sparsam Wasser verbraucht, aber ein Null-Verbrauch soll und darf nicht sein. Das kann ich den Landesprüfern gegenüber auch nicht begründen. Wenn jemand zum Beispiel das WC und das Wasser fürs Wäsche Waschen aus dem eigenen Brunnen entnimmt und das andere benö-#+tigte Wasser aus der Ortsleitung, so diskutiere ich über dieses Vorgehen auch gerne mit dem Gesetzgeber", zeigt sich Schalko abschließend solidarisch mit gemeindeeigenen Wasser-Sparern.
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