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Quarantäne-Verordnung: Für das Paznaun und St. Anton am Arlberg gelten bis 28. März Sonderregelungen. | Foto: ZOOM.TIROL

Covid-19 in Tirol
Quarantäne: Sonderregelungen für Paznaun und St. Anton am Arlberg

PAZNAUN, ST. ANTON. Die neuen generellen Verkehrsbeschränkungen des Landes Tirol gelten nicht für die Gemeinden des Paznaun und St. Anton am Arlberg. Hier gelten noch bis 28. März 2020 Sonderregelungen.   FAQs zur Quarantäneverordnung für alle 279 Tiroler Gemeinden Aus welchen Gründen darf ich mein Gemeindegebiet nach den neuen generellen Verkehrsbeschränkungen noch verlassen? Wenn ich die folgenden Grundbedürfnisse nicht in meinem Gemeindegebiet abdecken kann, darf ich mein Gemeindegebiet...

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