Wahlrecht für die Arbeiterkammer-Wahlen beantragen
BEZIRK. Von 18. bis 31. März 2014 finden in Oberösterreich Arbeiterkammer-Wahlen statt. Nicht jeder ist automatisch wahlberechtigt. „Betroffen sind alle Lehrlinge, Präsenz- und Zivildiener, geringfügig Beschäftigte, Personen in Eltern- Bildungs- oder Pflegekarenz, Krankenpflegeschüler und Arbeitslose. Sie müssen bis spätestens 26. Jänner 2014 einen Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste stellen um dann im März ihre Vertretung in der Arbeiterkammer wählen zu können", klärt...