Arbeitsrecht: Bei Ungereimtheiten sofort kontollieren lassen
Die Arbeiterkammer Waidhofen an der Thaya zog nach dem ersten Halbjahr 2019 Bilanz. WAIDHOFEN/ THAYA. „Wenn Ihnen Ungereimtheiten auffallen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Arbeiterkammer“, empfiehlt Christian Hemerka, AK-Bezirksstellenleiter in Waidhofen an der Thaya, „je nach Kollektivvertrag gibt es nämlich Verfallsfristen von drei bis sechs Monaten.“ 3.500 Euro Nachzahlung für Bäckerin Tatsächlich hatte es sich für eine Bäckerin ausgezahlt, bei der AK Waidhofen vorbeizuschauen. Die...