Arbeitsrecht: Bei Ungereimtheiten sofort kontollieren lassen

- AK-Geschäftsstellenleiter Christian Hemerka (mitte) mit Kammerräten Andreas Hitz und Michaela Schön
- Foto: Göls
- hochgeladen von Simone Göls
Die Arbeiterkammer Waidhofen an der Thaya zog nach dem ersten Halbjahr 2019 Bilanz.
WAIDHOFEN/ THAYA. „Wenn Ihnen Ungereimtheiten auffallen, wenden Sie sich bitte umgehend an die Arbeiterkammer“, empfiehlt Christian Hemerka, AK-Bezirksstellenleiter in Waidhofen an der Thaya, „je nach Kollektivvertrag gibt es nämlich Verfallsfristen von drei bis sechs Monaten.“
3.500 Euro Nachzahlung für Bäckerin
Tatsächlich hatte es sich für eine Bäckerin ausgezahlt, bei der AK Waidhofen vorbeizuschauen. Die Frau hatte um eine Kontrolle ihrer Lohnzettel gebeten. „Dabei stellte sich heraus, dass die ausgebildete Bäckerin als Hilfskraft eingestuft war und monatlich rund 300,- Euro zu wenig Lohn erhielt“, resümiert Hemerka. Der Arbeitsrechtsexperte nahm daraufhin Kontakt zum Arbeitgeber auf und informierte ihn über den geltenden Kollektivvertrag. Außerdem erwirkte er eine Nachzahlung eines Teils des entgangenen Verdienstes - rund 3.500 Euro netto.
420.000 Euro für ArbeitnehmerInnen aus der Region
Insgesamt erreichte die Waidhofner AK-Bezirksstelle im ersten Halbjahr mehr als 420.000 Euro für die ArbeitnehmerInnen der Region. Christian Hemerka: „Dazu zählen sowohl die Steuersparwochen als auch der Konsumentenschutz. Den größten Teil macht unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus.“
Allein bei den Steuersparwochen konnte die AK Waidhofen an der Thaya bei 213 Terminen mehr als 260 ArbeitnehmerInnenveranlagungen durchführen und so 150.000 Euro vom Finanzamt zurückholen.


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