Hilfe für Lehrlinge in Scheibbs
Aufklärungskampagne für Lehrlings-Wahlrecht in Scheibbs gestartet SCHEIBBS. "Seit der Landtagswahl 2008 gilt in Niederösterreich das Wahlrecht ab 16 Jahren. Im Superwahljahr für Arbeitnehmer sind Lehrlinge sowohl bei den Personalvertretungswahlen im Landesdienst, als auch bei der Landarbeiterkammerwahl automatisch wahlberechtigt – in der Arbeiterkammer (AK) bleibt ihnen das verwehrt. Lehrlinge dürfen den Bundespräsidenten wählen, aber den AKNÖ-Präsidenten nicht automatisch. Im Sinne der rund...