Umsatzsteuer-Regelung erweitert
Mehrwertsteuersenkung auch für lokale Bäcker und Fleischer
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zu bekämpfen, ist eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes im Gastronomiebereich in Ausarbeitung. Diese sieht einen ermäßigten Steuersatz von fünf Prozent für die Verabreichung von Speisen und Getränken vor. Betroffen sind auch kleine Lebensmittelbetriebe, die auch Speisen servieren. Die geplante Mehrwertsteuersenkung auf 5 Prozent soll nun doch für alle gelten, die Speisen ausgeben: Auch Fleischhauer, Bäcker und Konditoren fallen unter die...