Registrierungsplicht für Schusswaffen der Kategorie "C"
Bis spätestens 30. Juni 2014 müssen alle Waffen dieser Kategorie laut EU-Richtlinie registriert sein! Die Landespolizeidirektion Tirol erinnert die Besitzer von Schusswaffen der Kategorie „C“ an die Pflicht zur Registrierung von Schusswaffen, welche bereits vor dem 01.10.2012 im persönlichen Eigentum waren, längstens bis zum 30.06.2014. Computergestütztes Waffenregister Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 verpflichtete Österreich zur Einführung eines computergestützten Waffenregisters. Diesen...