5000er-Grenze hilft Gastronomie
Ab 1. Jänner müssen Gastrobetriebe barrierefrei sein. Aber nur, wenn es dem Wirt wirtschaftlich zumutbar ist. BEZIRK (ae). Im Behindertengleichstellungsgesetz 2006 wurde verfügt, dass öffentliche Gebäude und unter anderen auch Gaststätten barrierefrei gestaltet werden müssen. Dafür wurde eine Übergangsfrist von 10 Jahren vorgesehen. Und die läuft mit dem 31. Dezember 2015 aus. Kaum überwindbare Hürde Das heißt, dass ab dem 1. Jänner kommenden Jahres in Gastronomiebetrieben keine Hindernisse für...