Fahrtkostenzuschuss: Einreichfrist läuft Ende Oktober aus
Die Anträge auf den Fahrt- oder Mautkostenzuschuss können noch bis 31. Oktober bei der Arbeiterkammer gestellt werden. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer an vier Tagen in der Woche pendelt. Das Jahreseinkommen darf zudem 24.000 euro nicht übersteigen. Arbeitnehmer die am Weg in die Arbeit die Tauernautobahn, die...