Fahrtkostenzuschuss: Einreichfrist läuft Ende Oktober aus
Die Anträge auf den Fahrt- oder Mautkostenzuschuss können noch bis 31. Oktober bei der Arbeiterkammer gestellt werden.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Kärnten, die mehr als fünf Kilometer in eine Richtung vom Wohnsitz bis zum Dienstort pendeln. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer an vier Tagen in der Woche pendelt. Das Jahreseinkommen darf zudem 24.000 euro nicht übersteigen.
Arbeitnehmer die am Weg in die Arbeit die Tauernautobahn, die Tauernschleuse der ÖBB oder den Felbertauerntunnel nutzen, können ein Ansuchen auf Mautkostenersatz bei der Arbeiterkammer stellen.
Neue Richtlinien ab 2018
Ab 2018 bekommen Kärntner Berufspendler noch mehr finanzielle Unterstützung. Die Einkommensgrenzen werden um zehn Prozent erhöht. Auch eine Aufstockung der Zuschüsse für geringe Einkommen ab einer Pendelstrecke von 20 Kilometer erfolgt. Der Förderbeitrag bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird sich bis zu 50ß Prozent erhöhen.
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