Klagsandrohungs-Serie
"Besitzstörung" kann in Güssing teuer werden
Wer in Güssing widerrechtlich auf einer bestimmten Privatfläche in der Hauptstraße parkt oder seinen Wagen dort wendet, entgeht einer Klage nur, wenn er/sie 395 Euro einzahlt. GÜSSING. In der Hauptstraße mit einem Fahrzeug widerrechtlich zu parken oder es auch nur zu wenden, kann eine teure Angelegenheit werden. Ein Anwaltsschreiben mit Zahlungsaufforderung über 395 Euro erhalten all jene, die mit ihrem Wagen auf den ehemaligen Parkplätzen eines früheren Gasthauses auf diese Weise...