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Die Kinder blieben ungerechtfertigt dem Unterricht fern. Dafür gab es Strafen von den Bezirkshauptmannschaften. | Foto: Kzenon - panthermedia.net

Landesverwaltungsgericht bestätigt
Geldstrafen wegen Verletzung der Schulpflicht

Die Bezirkshauptmannschaften Steyr-Land und Ried straften Erziehungsberechtigte, deren Kinder den Schulunterricht ungerechtfertigt fernblieben. Eine Beschwerde der betroffenen Erziehungsberechtigten beim Landesverwaltungsgericht wurde nun abgewiesen.  STEYR-LAND, RIED. Bei den Bezirkshauptmannschaften Steyr-Land und Ried langten Anzeigen von Schulen gegen Erziehungsberechtigte ein, deren Kinder ungerechtfertigt den schulischen Unterricht versäumt hätten. Vorausgegangen war in den...

  • Steyr & Steyr Land
  • Sandra Kaiser

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