Landesverwaltungsgericht bestätigt
Geldstrafen wegen Verletzung der Schulpflicht
Die Bezirkshauptmannschaften Steyr-Land und Ried straften Erziehungsberechtigte, deren Kinder den Schulunterricht ungerechtfertigt fernblieben. Eine Beschwerde der betroffenen Erziehungsberechtigten beim Landesverwaltungsgericht wurde nun abgewiesen. STEYR-LAND, RIED. Bei den Bezirkshauptmannschaften Steyr-Land und Ried langten Anzeigen von Schulen gegen Erziehungsberechtigte ein, deren Kinder ungerechtfertigt den schulischen Unterricht versäumt hätten. Vorausgegangen war in den...