Neben Job weiterbilden
Bildungskarenz und -teilzeit: Pergs AMS-Chefin klärt über Weiterbildungsmöglichkeiten auf. BEZIRK PERG. "Die Bildungskarenz ermöglicht Arbeitnehmern, sich bei bestehendem Arbeitsverhältnis für Weiterbildung freistellen zu lassen", weiß Pergs AMS-Chefin Christa Hochgatterer. Wer beim Dienstgeber mindestens sechs Monate beschäftigt ist, kann eine Bildungskarenz mit dem Chef vereinbaren. Mindestdauer: Zwei Monate. Sie kann auch in Teilen beansprucht werden. Jeder dieser Abschnitte muss aber...