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Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind möglich, wenn man für eine Weiterbildung in Karenz oder Teilzeit geht. | Foto: AMS/Petra Spiola
  • Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind möglich, wenn man für eine Weiterbildung in Karenz oder Teilzeit geht.
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BEZIRK. Bildungskarenz und -teilzeit finden in Österreich seit einigen Jahren steigenden Zuspruch. "Bei der Bildungskarenz wird das Dienstverhältnis karenziert, um Weiterbildung zu absolvieren", weiß AMS-Perg-Geschäftsstellenleiterin Christa Hochgatterer. Seit 1. Jänner beantragten beim AMS Perg 153 Interessenten das Weiterbildungsgeld. Im Vergleichszeitraum 2015 waren es nur 132 Anträge. "Das Interesse steigt also. Waren es im Vorjahr noch überwiegend Frauen, die das Weiterbildungsgeld beantragten, so ist das Geschlechterverhältnis heuer ausgewogen", so Hochgatterer.

Unterschiedliche Motive bei Frauen und Männern

Frauen nützen die Bildungskarenz häufig, um nach der Kinderkarenz leichter in das Berufsleben wieder einsteigen zu können. Der Schwerpunkt liegt bei Aus- und Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich. Im Gegensatz dazu nutzen Männer diese Form meist zur Weiterbildung in ihrem erlernten Beruf: Indem sie beispielsweise die Bauhandwerker- oder Werkmeisterschulen besuchen. Demgegenüber steht die Bildungsteilzeit: "Hier wird die Arbeitszeit reduziert, um Weiterbildung zu absolvieren", weiß Hochgatterer. Der Dienstgeber stimmt in diesem Fall einer Stundenreduzierung zu. "Dagegen erfolgt bei der Bildungskarenz eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge", erklärt die AMS-Expertin einen wesentlichen Unterschied. Das Interesse ist in etwa gleichbleibend: Seit 1. Jänner wurde beim AMS Perg 38 Mal das Bildungsteilzeitgeld beantragt. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres gab es 39 Anträge. Voraussetzungen, Anwartschaftszeiten, Zeitraum und Informationen zum Wechsel zwischen den beiden Formen finden Sie im Netz unter www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen

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