Aufstiegschancen: Gibt es ein Recht auf Weiterbildung?
(fsp). Im Fall einer beruflichen Weiterbildung erfolgt die Unterteilung in zwei Kategorien. Wenn der Dienstgeber beauftragt an der Fortbildung teilzunehmen, so ist das als Arbeitszeit zu sehen. Wird eine Weiterbildung nach freiem Wunsch besucht, so gilt dies nicht als Arbeitszeit. Um Beruf und Weiterbildungswünsche leichter zu vereinbaren, wurde das Modell der Bildungsteilzeit geschaffen. Der Dienstnehmer reduziert seine Arbeitszeit um 25 aber höchstens 50 Prozent und widmet sich der...