Berichtigungsantrag für Europawahl 2014
Wählerverzeichnisse liegen in Gemeinden bis 10. April auf BEZIRK. Die zur Europawahl 2014 wahlberechtigten BürgerInnen scheinen im Wählerverzeichnis jenes Ortes auf, wo sie am Stichtag 11. März 2014 ihren Hauptwohnsitz hatten. Zur öffentlichen Einsicht sind diese Verzeichnisse in Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen in der Zeit vom 1. bis 10. April 2014 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum aufzulegen. Wie lange und wo die Auflage erfolgt, darüber informieren die...