Berichtigungsantrag für Europawahl 2014

BEZIRK. Die zur Europawahl 2014 wahlberechtigten BürgerInnen scheinen im Wählerverzeichnis jenes Ortes auf, wo sie am Stichtag 11. März 2014 ihren Hauptwohnsitz hatten. Zur öffentlichen Einsicht sind diese Verzeichnisse in Gemeinden mit weniger als 10.000 EinwohnerInnen in der Zeit vom 1. bis 10. April 2014 in einem allgemein zugänglichen Amtsraum aufzulegen. Wie lange und wo die Auflage erfolgt, darüber informieren die BürgermeisterInnen die BürgerInnen jeweils in einer Kundmachung. Darin wird auch jene Stelle angeführt, bei der ein allfälliger Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis einzubringen ist.

Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern kann der Einsichtszeitraum auf eine Woche verkürzt werden und daher erst am 4. April 2014 beginnen. Vor Beginn dieser Frist gibt es in den größeren Orten in jedem Haus einen Anschlag, auf dem die Wahlberechtigten und in die Wählerevidenz eingetragenen Personen aufgeführt sind. Auch hier wird jene Stelle angeführt, bei der ein Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis eingebracht werden kann.

Berichtigungsantrag bis 10. April möglich
Innerhalb des Einsichtszeitraumes kann von jeder/m österreichischen StaatsbürgerIn und von jeder/m UnionsbürgerIn unter Angabe von Namen und Wohnadresse schriftlich oder mündlich ein Berichtigungsantrag gestellt werden, der bis spätestens 10. April 2014 bei der in der Kundmachung bezeichneten Amtsstelle einlangen muss: Dabei kann die Aufnahme einer/eines Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis oder die Streichung einer/eines nicht Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis verlangt werden.

Wahlvorschlag bis 11. April einreichen
Wahlwerbende Parteien haben ihren Wahlvorschlag der Bundeswahlbehörde bis spätestens 11. April 2014, 17:00 Uhr, vorzulegen. Ein Wahlvorschlag muss von wenigstens drei Abgeordneten zum Nationalrat oder von wenigstens einem bei der letzten Wahl zum Europäischen Parlament gewählten Mitglied unterschrieben sein. Die dritte Möglichkeit besteht in der Unterstützung durch 2.600 Personen, die am Stichtag 11. März 2014 in die Europa-Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt waren.

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