Chaletdorf

Beiträge zum Thema Chaletdorf

Rechtsrahmen

Der Flächenwidmungsplan ist auf 10 Jahre festgelegt. Gegenwärtig ist die geplante Nutzung laut Flächenwidmungsplan nicht möglich. Eine Flächenumwidmung ist unumgänglich. Die Herangehensweise an eine Flächenumwidmung setzt die Finanzierbarkeit voraus. Zusätzlich spielt bei touristischen Projekten die Größenordnung des Projekts eine weitere Rolle. Ab 150 Betten würde das Projekt als Großbetrieb eingestuft, was eine Flächenumwidmung rechtlich sehr schwierig macht. Das Konzept des Chaletdorfes in...

  • Tirol
  • Imst
  • Clemens Perktold

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