Rechtsrahmen

Der Flächenwidmungsplan ist auf 10 Jahre festgelegt. Gegenwärtig ist die geplante Nutzung laut Flächenwidmungsplan nicht möglich. Eine Flächenumwidmung ist unumgänglich. Die Herangehensweise an eine Flächenumwidmung setzt die Finanzierbarkeit voraus. Zusätzlich spielt bei touristischen Projekten die Größenordnung des Projekts eine weitere Rolle. Ab 150 Betten würde das Projekt als Großbetrieb eingestuft, was eine Flächenumwidmung rechtlich sehr schwierig macht. Das Konzept des Chaletdorfes in Wenns ist mit etwa 120 geplanten Betten im Rahmen. Naturschutzrechtlich ist das Schutzgebiet (Feuchtflächen) eine große Hürde, da die Bebauung der Feuchtflächen nicht ohne weiteres möglich ist : Durch Schaffung von ökologisch gleichwertigen Ersatzflächen an anderer Stelle könnte aber auch das Schutzgebiet umgewidmet werden. Die Realisierung dieses naturverbundenen Projekts brächte die Zielsetzung „Naturparkgemeinde Wenns“ ein großes Stück nach vorne.
Die Flächenumwidmung zur Sonderfläche hat nur für dieses Vorhaben Gültigkeit. Zudem soll das Betriebskonzept touristische Betreuung, ähnlich der in Hotels, gewährleisten und auf diesem Wege unerwünschte Ferienwohnsitze vermeiden.

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