ÖGB-Steyr
Unwetter kann Fernbleiben vom Arbeitsplatz rechtfertigen
„Die Hitzewelle bringt auch immer Unwetter mit sich. Wer aufgrund eines solchen Unwetters nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten. Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt“, erklärt ÖGB-Regionalvorsitzender Andreas Brich. STEYR. Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn Betreuungseinrichtungen wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen. Man muss...