EKVK

Beiträge zum Thema EKVK

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Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) schützt in den meisten europäischen Ländern
Gut versichert im Urlaub

Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht vergessen sollte man auf die e-card im Reisegepäck. Denn damit ist man nicht nur in ganz Österreich krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet. Wo gilt die EKVK? Die EKVK gilt im gesamten EU- und EWR-Raum sowie in der Schweiz, in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina (in den drei letztgenannten Ländern ist sie...

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Mit der e-card in den Urlaub

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) schützt in den meisten europäischen Ländern Sommerzeit ist Reisezeit. Nicht vergessen sollte man auf die e-card im Reisegepäck. Denn mit der praktischen Karte ist man nicht nur in ganz Österreich krankenversichert, sondern auch in den meisten europäischen Ländern. Und zwar durch die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte), die sich auf der Rückseite der e-card befindet. Wo gilt die EKVK? Die EKVK gilt derzeit in den 28 EU-Staaten, in der...

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e-card gehört ins Urlaubsgepäck

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) gilt in 34 Staaten Sie befindet sich auf der Rückseite der e-card und gehört bei den meisten Urlauben unbedingt ins Urlaubsgepäck – die Europäische Krankenversicherungskarte, kurz EKVK. Hier ein kurzer Überblick, wo die EKVK gilt bzw. wann andere Maßnahmen für einen Krankenversicherungsschutz nötig sind: Wo gilt die EKVK: In den EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, weiters in der Schweiz, in Mazedonien und Serbien (für Serbien ist zu beachten, dass die...

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Krank im Urlaub – was tun?

Krankenstand im Urlaub unter bestimmten Voraussetzungen möglich Oft passiert es gerade dann, wenn der lang ersehnte Urlaub da ist und die Anspannung nachlässt: Man wird krank. Stellt sich die Frage: Kann der Urlaub auch zum Krankenstand werden? Unter bestimmten Voraussetzungen schon, weiß Wolfgang Marchart, Service-Center-Leiter der NÖ Gebietskrankenkasse: „Im Urlaub kann man „arbeitsunfähig“ gemeldet werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert. Weiters muss die ärztliche...

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