EU-Wahl 25. Mai 2014 | Wahlrecht Österreich
[red/ew]Rechtliche GrundlageBundesgesetz über die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, BGBl. Nr. 117/1996 idgF BGBl. Nr. 115/2013. RepräsentierungDas gesamte Bundesgebiet ist ein einheitlicher Wahlkörper, Wähler können Vorzugsstimmen vergeben. Jeder Wähler darf nur einmal seine Stimme abgeben. Es gibt somit 1 Wahlkreis, in welchem insgesamt 18 Abgeordnete zu wählen sind. Wahltag Als Wahltag wurde der 25. Mai d. J. festgelegt. Die Öffnungszeiten der Wahllokale hängen von der...