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Beiträge zum Thema familienbeihilfe

Die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte wird angehoben. | Foto: MEV

Wichtige Neuerungen bei Steuern und Beiträgen ab 2015

Sozialversicherung Die Geringfügigkeitsgrenze wird mit Jänner auf monatlich 405,98 Euro angehoben. Wer mehr verdient, muss Sozialversicherungsbeiträge bezahlen. Für Lehrlinge gilt diese Grenze nicht. Die monatliche Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung wird 4.650 Euro monatlich betragen, für selbstständig Erwerbstätige und Bauern 5.425 Euro. Jene für Sonderzahlungen wurde für 2015 mit 9.300 Euro jährlich festgesetzt. Über diese Beträge hinaus muss keine Sozialversicherung mehr...

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  • Innsbruck
  • Max Schnabl (mxs)

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