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NÖ Gebietskrankenkasse - Ferialjob ist nicht gleich Ferialjob
Die meisten Schülerinnen und Schüler sowie Studierenden wollen sich im Sommer ihr Taschengeld aufbessern. Ferialarbeit Diese werden als Ferialarbeiterinnen bzw. Ferialarbeiter oder angestellte tätig und sind daher als Dienstnehmerinnen bzw. Dienstnehmer im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn anzumelden. Das bedeutet, sie sind weisungsgebunden, zur persönlichen Arbeitsleistung verpflichtet und müssen sich organisatorisch in den Betrieb eingliedern. Sie haben Anspruch auf...