ACHTUNG: Absolutes Feuerverbot in den Wäldern im Salzkammergut
SALZKAMMERGUT. Am 30. Juli wurde die Waldbrandschutz-Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Kraft gesetzt. Das bedeutet , dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den...