ACHTUNG: Absolutes Feuerverbot in den Wäldern im Salzkammergut
SALZKAMMERGUT. Am 30. Juli wurde die Waldbrandschutz-Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Kraft gesetzt. Das bedeutet , dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt. Waldeigentümer dürfen dieses Verbot auch in geeigneter Weise erkenntlich machen. Übertretungen des § 1 dieser Verordnung werden gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Z. 17 Forstgesetz 1975 idgF. mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden. Die Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung bis 31. Oktober in Kraft.
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