Akute Waldbrandgefahr
Waldbrandverordnung gilt für alle Bezirke in NÖ
Im gesamten Bundesland NÖ gilt ab sofort die Waldbrandverordnung. NÖ. "In allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im...