Waldbrandschutz-Verordnung

Beiträge zum Thema Waldbrandschutz-Verordnung

Feuerwehreinsatz unter schwierigen Bedingungen. | Foto: FF NÖ
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Akute Waldbrandgefahr
Waldbrandverordnung gilt für alle Bezirke in NÖ

Im gesamten Bundesland NÖ gilt ab sofort die Waldbrandverordnung. NÖ. "In allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten. Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im...

  • Niederösterreich
  • Peter Zezula
Beim Eintreffen der Einsatzkräfte war der Flurbrand bereits von den Jugendlichen gelöscht worden. Die Polizei war zur Brandermittlung ebenfalls vor Ort. | Foto: FF Bad Schallerbach
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Waldbrände
Jugendliche verhindern Waldbrand in Bad Schallerbach

Am Abend des 30. März konnten Jugendliche einen Flurbrand löschen und die weitere Ausbreitung des Brandes auf den angrenzenden Wald verhindern. Zum Glück, meint die Feuerwehr Bad Schallerbach, denn Waldbrände sind aktuell besonders gefährlich. BAD SCHALLERBACH. Um kurz vor 17 Uhr entdeckten aufmerksame Jugendliche einen in Brand geratenen Wiesenstreifen an einem angrenzenden Jungwald am Sandberg in Bad Schallerbach und alarmierten sofort die Feuerwehr. Da das Feuer aufgrund der Trockenheit...

  • Grieskirchen & Eferding
  • Susanne Straif
Foto: Bill Gabbert/Fotolia

ACHTUNG: Absolutes Feuerverbot in den Wäldern im Salzkammergut

SALZKAMMERGUT. Am 30. Juli wurde die Waldbrandschutz-Verordnung durch die Bezirkshauptmannschaft Gmunden in Kraft gesetzt. Das bedeutet , dass in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten ist. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den...

  • Salzkammergut
  • Kerstin Müller
Zur Zeit herrscht eine große Trockenperiode, daher ist große Vorsicht geboten beim Umgang mit Feuer. | Foto: Foto: Ellend1022/panthermedia.net

Dürre und Trockenheit: Verstärkte Brandgefahr

BEZIRK. Auf Grund der trockenen Witterung in den letzten Wochen, kann es zu verstärkter Brandgefahr - vor allem auch durch Unachtsamkeit - kommen. Daher wurde von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden eine Verordnung betreffend den Waldbrandschutz für alle Waldgebiete des politischen Bezirkes Gmunden erlassen, welche mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 15. Oktober 2015 gültig ist. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit sofortiger Wirkung bis einschließlich 15. Oktober 2015 folgende...

  • Salzkammergut
  • Madeleine Tröstl
Foto: panthermedia/Fotolia

Feuer anzünden und rauchen in Wäldern verboten

GRIESKIRCHEN. Die Bezirkshauptmannschaft hat am heutigen Freitag die Waldbrandschutz-Verordnung 2015 erlassen. Diese verbietet das Anzünden jeglichen Feuers und das Rauchen in allen Waldgebieten des politischen Bezirkes Grieskirchen sowie im Gefährdungsbereich dieser Waldgebiete. Dieser ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

  • Grieskirchen & Eferding
  • David Hollig

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