Akute Waldbrandgefahr
Waldbrandverordnung gilt für alle Bezirke in NÖ
Im gesamten Bundesland NÖ gilt ab sofort die Waldbrandverordnung.
NÖ. "In allen Waldgebieten und in deren Gefährdungsbereich (Nähe des Waldrandes) sind brandgefährliche Handlungen, wie das Rauchen, das Hantieren mit offenem Feuer, die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen, jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer verboten.
Vor allem ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände, wie Zündhölzer und Rauchwaren, sowie Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung!) im Waldbereich wegzuwerfen.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 174 Abs. 1 lit. a) Ziffer 17 des Forstgesetzes 1975 idgF, mit Geldstrafen bis zu € 7.270,00 oder mit Arrest bis zu 4 Wochen bestraft.
Die Austrocknung der Böden - trotz regenreicher Vorwochen - hat dies notwendig gemacht. Dieses Wochenende werden wieder Temperaturen über 35 Grad erwartet.
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