Feuer anzünden und rauchen in Wäldern verboten
GRIESKIRCHEN. Die Bezirkshauptmannschaft hat am heutigen Freitag die Waldbrandschutz-Verordnung 2015 erlassen. Diese verbietet das Anzünden jeglichen Feuers und das Rauchen in allen Waldgebieten des politischen Bezirkes Grieskirchen sowie im Gefährdungsbereich dieser Waldgebiete. Dieser ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
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