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Einige Klauseln in Gutschein-Bedingungen von Fluglinien sind rechtlich nicht okay. | Foto: MEV GmbH
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Gesetzwidrige Klauseln in Gutschein-Bedingungen von Fluglinien

Urteile bestätigen die Rechtssicht des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), der mit Verbandsklagen vorging. ÖSTERREICH. Im Auftrag des Sozialministeriums klagte der VKI einige Klauseln in den Gutschein-Bedingungen von Air Berlin und Austrian Airlines. Beide Fluglinien schlossen zum Beispiel aus, dass Kunden mehrere Gutscheine innerhalb einer Buchung kombinieren können. Das Oberlandesgericht Wien bzw. der Oberste Gerichtshof (OGH) entschieden, dass diese und weitere Klauseln gesetzwidrig...

  • Hermine Kramer

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