90 cm Gehsteigbreite, ein Verstoß gegen die StvO
Wenn das Magistrat selbst gegen die StvO verstößt.
Im Zuge der Neugestaltung der Unter-Meidlinger Straße im Bereich der Ordnungsnummer 85-89 ergibt sich eine Gehsteigbreite von Stellenweise nur 90cm, bzw. mit Bordstein 120cm. Laut StvO muss ein Gehsteig eine Mindestbreite von 150 cm haben. Fahrzeuglenker die vor dem Umbau mit ihrem Fahrzeug diese 150cm unterschritten hatten wurden knallhart abgestraft. Nun ist der Gehsteig von Haus aus zu schmal und das wird vermutlich zu einer Abzockfalle für die Autofahrer werden. Abgesehen das der Gehsteig...