geldwerter Vorteil

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Parkraumbewirtschaftung - Firmenparkplatz - lohnsteuerpflichtig

Auch wenn bisher das Parken am zur Verfügung gestellten Firmenparkplatz für die Mitarbeiter kostenfrei war, muß nunmehr, sofern der Firmenparkplatz im Gebiet der Parkraumbewirtschaftung liegt, der Wert des Firmenparkplatzes als geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis zur Lohnsteuer veranlagt werden. Somit zahlen nicht nur die Autofahrer auf der Straße, sondern auch jene auf Firmenparkplätzen für das Parken und trifft somit Alle im Geldbörsel.

  • Wien
  • Penzing
  • BR Herbert F J Wisbauer

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