Streitschlichtung - Gemeindevermittlungsamt
Die Gemeindevermittlungsämter gibt es in allen Bezirksvorstehungen seit rund 155 Jahre und sie versuchen Konflikte zwischen streitenden Parteien zu schlichten. In ihren Aufgabenbereich fallen etwas Ehrenbeleidigungsangelegenheiten, Geldforderungen, Grenz- und Besitzstreitigkeiten sowie Streitigkeiten über die Dienstbarkeit (dringliches Nutzungsrecht) der Wohnung. Vor dem Vermittlungsamte können rechtlich wirksame Vergleiche abgeschlossen werden, die die Gerichte entlasten und dadurch...