Ein ,schwelender‘ Konflikt
Der Fall einer Leobenerin, die sich durch Zigarettenrauch unter ihr wohnender Mieter gestört fühlt, landete bei Gericht. LEOBEN. In Wien hat das Höchstgericht das Rauchen in der eigenen Wohnung beziehungsweise am Balkon eingeschränkt. Einem Urteil des Obersten Gerichtshofes folgend darf ein Bewohner in der Wiener Innenstadt zwischen 22 und 6 Uhr sowie tagsüber während der üblichen Essenszeiten nicht mehr Zigarre rauchen, weil sich sein Nachbar durch den aufsteigenden Rauch massiv gestört fühlt....