Geschwindigkeitsmessung

Beiträge zum Thema Geschwindigkeitsmessung

178 km/h in 100er-Zone: Führerscheinabnahme!

Am Dienstag (31.07.2012) wurde von der Polizei auf der A 10 in Golling ein italienischer Fahrzeuglenker mit einer Geschwindigkeit von 178 km/h bei erlaubten 100 km/h gemessen und angehalten. Dem Italiener wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen. www.bundespoliziei.gv.at

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Radarmessungen auf der A10

Im Zuge von Radarmessungen auf der A10 (Tauernautobahn) im Bereich Vigaun und Wals am Monntag (7. Mai 2012) wurden insgesamt 9987 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden 188 Übertretungen festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug bei erlaubten 100 km/h 148 km/h. www.bundespolizei.gv.at

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Radarmessung auf der A 10 in Vigaun

Am Dienstag (26.07.2011) führte die Verkehrsabteilung Salzburg gemeinsam mit der API Anif auf der A10 (Tauernautobahn) im Gemeindegebiet von Vigaun Radarmessungen durch. Kontrollergebnis: 9.532 durchgeführte Messungen 136 Anzeigen an die Behörde 16 Organmandate 1 Führerschein-Abnahme Die höchste gemessene Geschwindigkeit beim I-GL betrug 163 km/h. www.bundespolizei.gv.at

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Radarmessungen auf der A10

Auf der Tauernautobahn (A10) wurden auf Höhe Vigaun (Streckenkilometer 18,1) in Fahrtrichtung Salzburg am Montag (20.06.2011) Radarmessungen durch die LVA gemeinsam mit der API Anif durchgeführt. Es wurden insgesamt 7220 Fahrzeuge gemessen und dabei 226 Übertretungen festgestellt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 149 km/h (anstatt der erlaubten 100 km/h). Es wurden keine Führerscheine abgenommen und keine weiteren Übertretungen festgestellt. Quelle: www.bundespolizei.gv.at

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Symbolbild: Franz Neumayr

Radarmessungen auf der A 10 und der A 1

Am Dienstag (26.04.2011) fanden sowohl auf der Tauernautobahn (A10), wie auch auf der Westautobahn (A1) Radarmessungen statt. Dabei wurden 91 Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Die höchtsgemessene Geschwindigkeit bei erlaubten 130 km/h betrug 174 km/h. Es wurden Organstrafverfügungen verhängt und Anzeigen an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde erstattet. Quelle: www.bmi.gv.at

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