Geschworene

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Der Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (nicht rechtskräftig). | Foto: Probst
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"Das spätere Opfer hat die Tat provoziert"

Für die Bluttat in Böhlerwerk wurde eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt (nicht rechtskräftig). Mit acht zu null Stimmen entschieden die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten, dass es sich bei der Bluttat am 1. Juli 2014 in Böhlerwerk nicht um Mord, sondern um eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt habe. Der 37-jährige Täter wurde, bei einem Strafmaß bis zu zehn Jahren, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (nicht rechtskräftig). Tödliche...

  • Waidhofen/Ybbstal
  • Eva Dietl-Schuller

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