"Das spätere Opfer hat die Tat provoziert"
Für die Bluttat in Böhlerwerk wurde eine Freiheitsstrafe von acht Jahren verhängt (nicht rechtskräftig).
Mit acht zu null Stimmen entschieden die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten, dass es sich bei der Bluttat am 1. Juli 2014 in Böhlerwerk nicht um Mord, sondern um eine absichtlich schwere Körperverletzung mit Todesfolge gehandelt habe. Der 37-jährige Täter wurde, bei einem Strafmaß bis zu zehn Jahren, zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt (nicht rechtskräftig).
Tödliche Wunden
Dass ein Streit zwischen dem Opfer und dem Angeklagten in dieser Nacht derart eskalierte, war nicht zuletzt auf die Tatsache zurückzuführen, dass der 39-jährige Freund des Beschuldigten selbst die beiden Kampfschwerter holte, mit denen der 37-Jährige zustach. Dabei fügte er dem Opfer zwei tiefe Wunden an der Halsschlagader zu, die zu einer Durchblutungsstörung im Gehirn, sowie in der Folge zu einer Atem- und Hirnlähmung führten.
Bis zuletzt behauptete der Täter, er habe den Mann nicht töten wollen. Er habe nur versucht, sich gegen den aggressiven Freund zu wehren. Staatsanwältin Barbara Kirchner ging von einer vorsätzlichen Tötung, also Mord aus. Der Beschuldigte sei dem 39-Jährigen nachgelaufen, habe ihn an den Händen gepackt und mit den Schwertern so gezielt in den Hals des Opfers gestochen. Weder die eine noch die andere Version schien den Geschworenen glaubhaft.
Alkohol zum Tatzeitpunkt
Trotz Alkoholisierung der beiden Männer zum Tatzeitpunkt, behauptete eine Zeugin, dass die beiden eigentlich keine Saufkumpanen sondern Freunde gewesen seien. Wenn das Opfer jedoch betrunken war, konnte es doch heftig ausrasten, auch wenn es sonst der netteste Mensch gewesen sei.
Verteidiger Josef Gallauner erbat Bedenkzeit vor allem hinsichtlich der Strafhöhe. „Die Geschworenen haben erkannt, dass hier kein Mord vorliegt“, meinte der Anwalt. Die Strafhöhe wertet er als zu hart. Man habe einen wesentlichen Milderungsgrund völlig ausgeblendet. „Das spätere Opfer hat die Tat nicht nur provoziert, sondern auch angebahnt, indem es die Waffen geholt und getobt hat“, so Gallauner, der, wie auch Staatsanwältin Kirchner zu dem Urteil vorerst keine Erklärung abgab.
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