Eingetragene Partner und Erbrecht
Eingetragene Partnerschaften sind laut österreichischem Recht nur gleichgeschlechtlichen Paaren vorbehalten, also Mann-Mann oder Frau-Frau. Für die heterosexuellen Paare in einer klassischen Mann-Frau-Beziehung gibt es die Möglichkeit nicht. Dennoch gelten für die gleichgeschlechtlichen Paare die selben erbrechtlichen Regeln wie für verheiratete Ehepaare. Daher steht ihnen das gesetzliche Erbrecht samt Pflichtteilsrecht ebenso zu wie diverse vertragliche Regelungen. Dazu zählen beispielsweise...