Die Angler dürfen nicht campieren
Strittiges Landesgesetz regt Fischer auf: Für wildes Campieren kann es Strafen über 3.000 Euro geben. ST. VEIT (stp). "Wir bezahlen brav unsere Jahressteuerkarte sowie die Fischerkarte und tun auch keinem etwas. Trotzdem werden wir wie Kriminelle behandelt", ärgert sich Michael Ressmann, Obmann der Fischerrunde St. Veit. Gesetz verbietet campieren Der Grund: Fischern – im Bezirk und im Rest Kärntens – ist es untersagt am See zu campieren. Konkret spricht Ressmann die Lage am Hörzendorfer See...