Kirchdorfer "Fuzo" mit Durchzugsverkehr
KIRCHDORF (sta). Der Fußgängerbereich, wie die Fußgängerzone laut Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt, ist eine Verkehrsfläche, die generell nur von Fußgängern genutzt werden darf. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Zufahrt prinzipiell untersagt, es sei denn, die Nutzung wird Anrainern und Zustellern erlaubt. Anders scheint das in Kirchdorf zu sein. In der Fußgängerzone am Redtenbacherplatz tut sich so einiges. Besonders am Abend, wenn die Gastgärten im Sommer voll sind, könnte man glauben,...