Schimmelbefall: Rechtsanwältin Katharina Braun gibt Tipps
Rechtsanwältin Katharina Braun klärt für die bz-Wiener Bezirkszeitung drei wichtige Fragen zum Thema Schimmel in der Wohnung. bz: Was mache ich, wenn ich Schimmelbefall in der Wohnung bemerke? Katharina Braun: Der Mieter sollte dem Vermieter oder der Hausverwaltung die Beeinträchtigung der Wohnung sofort schriftlich anzeigen und zur Reparatur bzw. zur Beseitigung auffordern. In dem Schreiben sollte unbedingt erklärt werden, dass man die bereits zuviel bezahlte Miete zurückfordert und weitere...