Frust beim neuen Wahlrecht
Neuregelung im NÖ Wahlgesetz bringt gehörig Frust bei der Opposition, die jetzt um ihre Stimmen fürchtet. BEZIRK. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten an der Gemeinderatswahl teilnehmen, an denen sie gemeldet sind. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern. Künftig muss man den "wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt" seines Lebens in Niederösterreich haben, um seine Stimme abgeben zu...