Hitler-Haus: Verfassungsgerichtshof entscheidet in den nächsten Wochen
WIEN, BRAUNAU. Im Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist heute Donnerstag die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau verhandelt worden. Die ehemalige Besitzerin, Gerlinde P., hatte das eigens dafür geschaffene Gesetz angefochten. Die Antragstellerin erschien in der öffentlichen Verhandlung – wegen gesundheitlicher Gründe – nicht persönlich. Sie ließ sich durch ihren Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch vertreten. Dieser brachte die Gründe seiner Mandatin vor, weshalb sie die Enteignung als...