Förderanträge für Wohnbauförderung nur mehr online
SALZBURG (lg). Ab 2017 können Anträge zur Wohnbauförderung nur noch online eingebracht werden. Für die Antragstellung müssen alle erforderlichen Unterlagen vorab hochgeladen werden. Die Zahl der Ansuchen ist beschränkt. In der Kaufförderung werden im ersten Quartal 200 Anträge und in der Errichtungsförderung 100 Anträge angenommen.